Klasseneinteilung 2009

ERKV:Bernsbach e.V

 

Würfe von 10 - 16 Wochen Nestklasse - Einzeltier

getrennt nach Kurz- Halb- und Langhaar für Tiere im Nestklassenalter, die nicht die erforderlichen Neststärke besitzen

CACP

Kleine Jugendklasse 3 - 6 Monate

3 Bewertungen Kittenchampion

CACJ

Große Jugendklasse 6 - 9 Monate

3 Bewertungen Jugendchampion

CAC

Champion Klasse

3 Bewertungen von 2 Richtern

CAP

Champion Kastraten Klasse

3 Bewertungen von 2 Richtern

CACIB

International Champion Klase

3 Bewertungen, 2 verschiedene Länder (1mal Ausland) 2 verschiedene Richter oder für Auslandstitel: 2 Inland, 2 verschiedene Richter                           

CAPIB

Int.- Champion-Kastr. -Klasse

Bewertung siehe CACIB

CAGCI

Große Int.- Champion Klasse

3 Bewertungen, 2 verschiedene Länder (1mal Ausland), 3 verschiedene Richter oder je Auslandstitel 2 Inland von 2 verschiedenen Richter (nur Inland 4 Bewertungen)

CAGPI

Große Int.- Champion -Kastr.Klasse

Bewertungen siehe CAGCI

CACE

Europa Champion Klasse

3 Bewertungen, 2 verschiedene Länder (2mal Ausland) 3 verschiedene Richter oder je Auslandstitel 3mal Inlandsbewertund, 3 verschiedene Richter (nur Inland 7 Bewertungen)

CAPE

Europa Champion Kastr. Klasse

Bewertung siehe CACE

CAGCE

Gr. Europa Champion Klasse

4 Bewertungen, 2 verschiedene Länder (2mal Ausland) 3 verschiedene Richter oder je Auslandstitel 3 Inlandsbewertungen, 3 verschiedene Richter (nur Inland  8 Bewertungen)

CAGPE

Gr.- Europa Champion -Kastr.Klasse

Bewertung siehe CAGCE

CACM

World Champion

4 Bewertungen Ausland muss davon 1mal ein anderer Kontinent (oder eine anerkannte Weltausstellung) 1mal Inland muss oder je 12 Bewertungen davon: 6mal Ausland, 2 verschieden Länder, 4 verschiedene Richter  6mal Inland, 4 verschiedene Richter

CAPM

World Premior

Bewertung siehe CACM

Ehrenklasse

Alle Rassen

 

Es kann nur eine Ausschreibung erfolgen, wenn mindestens Meldungen von 100 Katzen bei
Nationalen Ausstellungen und 150 Katzen bei Internationalen Ausstellungen angenommen werden können.

Der Ausstellungsablauf wird nach den Internationalen Regeln gestaltet. Es kann jede Katze auf einer nationalen Ausstellung gegen eine Meldegebühr in der CAC-Klasse bewertet werden und einen Titel erhalten. Bei internationalen Ausstellungen gelten die Klasseneinteilungen der ICF. Bei Katzen, die nur zu Informationszwecken ausgestellt werden, entfällt die Meldegebühr(gilt nur bei nationalen Ausstellungen). Zu Informationszwecken sind alle Katzen ab der 12. Lebenswoche und Würfe ab der 10. Woche in Verbindung mit den Muttertier zugelassen. (gilt nur bei nationalen Ausstellungen) Bei Info-Ausstellungen (ohne Bewertung) können Jungtiere ab der 8. Lebenswoche mit Muttertier ausgestellt werden. Katzen ab der 4. Trächtigkeitswoche und Katzen mit Geburts- und Genetikgenfehlern (außer Kastraten) dürfen nicht ausgestellt werden. Ausstellungsverbot besteht ebenfalls für erkrankte Katzen oder Katzen die sich wegen einer Erkrankung noch in Quarantäne befinden. Weiterhin für Katzen mit Parasiten und Spuren von Parasiten z.B. Bisse, Entzündungen und Flohkot. Für jedes Tier oder Wurf der bewertet wird, ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Die Bestätigung erfolgt schriftlich oder telefonisch.Das Meldegeld (nur für Meldungen mit Bewertung) ist bis zum Meldeschluß auf den Meldeschein angegeben Bankkonto zu überweisen. Für alle nach Meldeschluß zurückgenommenen Meldungen erfolgt in der Regel keine Rückzahlung. Die Bewertung der Tiere erfolgt durch Internationale Zuchtrichter, die Bewertung der Richter ist unanfechtbar.
Tierarzt
Alle Katzen, die Älter als 12 Wochen sind, haben einen Impfausweis mit gültiger Impfung gegen Tollwut, Katzenseuche und –schnupfen vorzulegen.

Bei Jungtieren bis zu 16 Wochen, wo keine gültige Katzenseuche- und Tollwutschutzimpfung vorliegt, muß ein Gesundheitszeugnis (Amtstierarzt) vorgelegt werden.

Jede auszustellende Katze wird vor dem Einlaß auf den Gesundheitszustand, Parasiten und Spuren von Parasiten z.B. (Flohkot) untersucht. Zur Ausstellung werden nur gesunde Katzen zugelassen die Entscheidung liegt beim Tierarzt. Kein Tier darf ohne Kontrolle des Tierartes in die Ausstellung gebracht werden.

Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der Erzgebirgische Rassekatzenverein Bernsbach e.V. nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegebühren zur Begleichung entstandener Kosten herangezogen. Jegliche Haftung des Erzgebirgischen Rassekatzenvereins Bernsbach e.V., seiner Organe und Beauftragten ist ausgeschlossen. Der Aussteller haftet für seine Schäden selbst.

Gerichtsstand ist Aue/Sachs

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